[Urteil] Haftstrafe für Antifaschisten

Heute fand vor dem Stuttgarter Amtsgericht der vierte und letzte Verhandlungstag gegen einen
Antifaschisten statt. Nachdem die vorangegangenen Verhandlungstage von Gedächtnislücken, Falschaussagen und der offensichtlichen Kumpanei von Justiz und Nazis geprägt waren, wurde zu Beginn des Tages der Vorwurf der Körperverletzung an dem rechten Youtuber Michael Stecher eingestellt.
Vor Prozessbeginn fand eine Kundgebung vor dem Gericht statt, an der sich über 30 Personen beteiligten und sich mit dem Angeklagten solidarisiert wurde. Bei Urteilsverkündung wurde noch im Gerichtssaal ein Transparent aufgespannt.
Der restliche Tag bestand nur noch aus den Plädoyers und der Urteilsverkündung. Ungeachtet des Plädoyer der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre Haft forderte, nutzte der Verteidiger, wie auch der Angeklagte die Gelegenheit die offensive politische Prozessführung auch im Schlussplädoyer fortzuführen. Im ersten Teil thematisierte der Rechtsanwalt die faschistische Kontinuität der deutschen Justiz. Denn neben vielen konkreten Personen, die nach 45 weiter die Fäden in der Justiz zogen haben auch viele Gesetzesparagraphen bis heute in den Gesetzbüchern überdauert. Danach las er in einem einstündigen Vortrag die Namen sämtlicher seit 1990 in Deutschland von Nazis und Rassisten ermordeten Menschen auf. Die fast 210 Namen umfassende Liste sorgte nicht nur für Entsetzen bei einer Schöffin, sondern machte ganz konkret deutlich, warum wir Nazis nicht gewähren lassen dürfen und ein selbstbestimmter Antifaschismus unabdingbar ist. Der Angeklagte ging nochmals ausführlicher auf rechten Terror, die Notwendigkeit des Widerstandes hiergegen und die aktuelle Repression gegen die antifaschistische Bewegung im Südwesten, sowie die Inhaftierung des Genossen Jo ein.
In ihrer Urteilsbegründung machte die Richterin einmal mehr deutlich auf wessen Seite die Justiz steht. Nicht nur, dass sie linke und rechte Straftaten gleichsetzte. Auf das Verlesen der Ermordeten hatte sie nur zu erwidern, dass dies kein militantes Vorgehen gegen Nazis rechtfertige und verurteilte den Genossen zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft.
Damit ist natürlich sehr deutlich gezeigt, was für Konsequenzen die bürgerliche Justiz für
antifaschistische Praxis vorsieht. Doch das letzte Wort ist nicht gesprochen und durch die offensive Prozessführung über 5 Prozesstage hinweg hat der angeklagte Antifaschist erreicht, die Spielchen der Justiz offenzulegen und diesen Prozess nicht einfach nur passiv über sich ergehen zu lassen.


Eine ausführliche Auswertung des Verfahrens, sowie der Begleitung folgt.

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