Bericht Tag 3: Erinnerungslücken und Polizeigewalt

Zu Beginn dieses Prozesstages lehnte die Richterin den Antrag des Anwalts, dass Schreibzeug mit in den Gerichtsaal mitgenommen werden darf, ab. Die Begründung dafür war, dass Stifte auch als ein gefährliches Werkzeug verwendet werden können.
Im ersten Teil des Tages ging es um eine Situation am Pforzheimer Hauptbahnhof wobei Antifas mit Bullen, die mit aller Gewalt die Nazipartei „Die Rechte“ geschützt haben, in Konflikt geraten sind. Bullen wurden dabei nicht verletzt, jedoch gaben beide geladene Cops an, selbst Schläge auf Köpfe bzw. Tritte auf Beine abgegeben zu haben. Der angeklagte Genosse soll hierbei mit einer Fahne probiert zu haben, einen der geladenen Bullen, zu schlagen. Dieser gab an den „Angriff“ abgewehrt zu haben und der Person darauf mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Ein Bulle der bei diesem angeblichen Angriff unmittelbar daneben stand, konnte diesen Vorgang jedoch nicht beobachten. Auf den gezeigten Videos konnte man zwar prügelnde Cops sehen, von einer Fahne in der nähe eines Bullenkopfs war jedoch nichts zu sehen.
Im zweiten Teil des Prozesstages ging es um einen weiteren Zusammenstoß, welcher am selben Tag stattgefunden haben soll. Dabei konnten die geladenen Bullen sich erneut nicht genau an die Situation erinnern, zudem haben sie ihre damalige Aussagen erst gemacht nachdem sie Videos und Lichtbilder von einzelnen Personen gesehen haben. Auch hier war keiner der geladenen Cops verletzt worden. Jedoch gab es auch hier wieder eine massive Gewalt die von den Cops gegen Antifas ging.
Zusammenfassend kann man sagen, dass es mal wieder keine handfesten Beweise gibt und eine Verurteilung in diesen Vorwürfen nur auf Aussagen von Polizisten basiert, welche zuvor massiv geprügelt haben und sich meistens an eigentliche Tatvorgänge gar nicht mehr genau erinnern können. Deutlich zeigt sich hier so der Verfolgungswille gegen den angeklagten Antifaschisten und die antifaschistische Bewegung im Allgemeinen.

Weiter geht es mit dem Prozess am 12. Oktober, um 9 Uhr am Amtsgericht Stuttgart. Der Prozess neigt sich so langsam dem Ende zu, dass heißt haltet euch die weiteren Termine frei:

Montag, 19. Oktober und Mittwoch 04. November jeweils 9 Uhr – am Tag der Urteilsverkündung Kundgebung vor Prozessbeginn!

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